Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen
27.07.2023
BVÖGD und DGÖG begrüßen die Zielsetzung des GVSG, die Gesundheitsversorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken und dabei die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere in sozial oder strukturell benachteiligten Regionen zu erhöhen. Ebenso wird das Ziel unterstützt, regionale Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Versorgung zu beheben und Schnittstellen zu optimieren, u.a. durch niedrigschwellige Beratungsangebote. Es ist ein besonderes Anliegen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), dass Gesundheitsversorgung mit primärer (z.B. Impfungen), sekundärer (z.B. Screening auf bestimmte Erkrankungen) und tertiärer Prävention (Rehabilitation bei bereits bestehenden Erkrankungen) sowie Gesundheitsförderung (Maßnahmen zur Gesunderhaltung) zusammen gedacht werden. BVÖGD und DGÖG unterstützen daher das vorgesehene Initiativrecht der Kommunen für die Etablierung von Gesundheitskiosken, Regionalen Gesundheitszentren und Gesundheitsregionen. Dabei ist laut Gesetzentwurf für die Gesundheitsregionen die Einbindung des ÖGD zu gewährleisten und für die Gesundheitskioske ist vorgesehen, dass delegierbare Leistungen auch durch ÖGD-Ärzte erfolgen können. Dabei begrüßen BVÖGD und DGÖG die Verbindung von Beratung mit Primärversorgung in den Gesundheitskiosken und stehen dem Einsatz von Community Health Nurses positiv gegenüber. Vor dem Hintergrund der Herausforderung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen und um den besonderen Bedürfnissen älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, ist die Möglichkeit Primärversorgungszentren zu etablieren, die eine Kooperationsvereinbarung u.a. mit Gesundheitskiosken bzw. Kommunen schließen, zukunftsweisend. Dies wird es den Kommunen erleichtern, ihre Aufgabe der Daseinsfürsorge, der Sicherung einer wohnortnahen und qualitativ hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung einschließlich sozialer Beratungs- und Unterstützungsangebote, adäquat wahrnehmen zu können. Der ÖGD mit seinen Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten begrüßt auch die beabsichtigte Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Fördermaßnahmen und Hilfsmittel, damit eine möglichst zeitnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderung bedroht oder betroffen sind, bestmöglich in ihrer kognitiven, seelischen und körperlichen Entwicklung unterstützt werden. Ebenso wird der Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften bei den Entscheidungen des G-BA ausdrücklich begrüßt.
Der ÖGD ist gemeinwohlorientiert, er ist Stimme in der kommunalen Gesundheitspolitik und sowohl nah an Lebenswelten wie an gesundheitsrelevanten Planungsfeldern angesiedelt (‚Health in All Policies‘). Die Breite seines Aufgabenspektrums und der dafür vorgehaltenen multiprofessionellen spezifischen Kompetenzen umfasst dabei den Infektions- und Katastrophenschutz, Umweltmedizin, Kinder- und Jugend- sowie psychische Gesundheit, soziale Determinanten, lebensweltliche Ansätze und mehr. Entsprechend seiner Rolle und Kompetenzen spielt der ÖGD eine zentrale Rolle für kommunale Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben auf Basis der kommunalen Gesundheitsberichterstattung – insbesondere im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung. Gerade letztgenannte Steuerungsfunktionen auf kommunaler Ebene sind im SVR-Gutachten 2023 als besonders bedeutend für die Resilienz unseres Gesundheitssystems herausgestellt worden. Daraus ergeben sich folgende dringenden Empfehlungen bzgl. einer Anpassung und der Umsetzung des GVSG:
Dr. Johannes Nießen
BVÖGD
Dr. Susanne Pruskil
DGÖG
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
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Öffentliches Gesundheitswesen e.V.
Joachimsthaler Straße 31-32
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