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Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen


27.11.2025

DGÖG begrüßt Entwurf des Medizinregistergesetzes und regt stärkere Ausrichtung an Public-Health-Bedarfen an

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen (DGÖG) begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (Medizinregistergesetz, MRG).
Gleichzeitig regt die Fachgesesellschaft in einer Stellungnahme Verbesserungen an, damit Daten für Taten künftig auch regional in hoher Qualität verfügbar sind. Wichtig sei, „dass räumliche Differenzierung, Datenzugänglichkeit, Interoperabilität und Registerqualität konsequent auch an den Bedarfen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung ausgerichtet werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme.

Die DGÖG unterstützt ausdrücklich das Ziel, bundesweit eine einheitliche Registerlandschaft zu schaffen und damit die Grundlage für eine moderne, qualitativ hochwertige Gesundheitsdatenbasis zu legen. Das Gesetz sei ein bedeutender Schritt, um das Potenzial medizinischer Register für Wissenschaft, Qualitätssicherung und gesundheitspolitische Entscheidungen besser zu erschließen, betont die Fachgesellschaft

Positiv bewertet die DGÖG auch die geplante zentrale Registerstelle, die zur Transparenz und besseren Nutzbarkeit vorhandener Datenbestände beitragen soll, sowie die Verankerung von Gesundheitsberichterstattung und Öffentlichem Gesundheitsdienst im Gesetzentwurf. Gleichzeitig verweist der Verband auf zentrale Weiterentwicklungsbedarfe, etwa bei der räumlichen Differenzierung von Registerdaten, der Harmonisierung von Standards und der Einbindung weiterer Register mit hoher Relevanz für Public Health, wie Diabetes- oder Herzinfarktregister.


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